Episode 1 – A StaRUG is born!

In dieser Folge lernen wir die Hintergründe des neuen außergerichtlichen Restrukturierungsverfahrens kennen und unser Gastexperte liefert eine Antwort auf die Frage, was das StaRUG so besonders macht.

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Transkript

Matthias Braun: Hallo, willkommen zum Restructum Podcast. Mein Name ist Matthias Braun. Ich freue mich, dass wir heute Tobias Hartwig als Gast bei uns haben. Er ist Wirtschaftsjurist und seit 20 Jahren als Restrukturierungen Experte tätig. Gemeinsam wollen wir die Hintergründe des neuen außergerichtlichen Restrukturierungen Verfahren StaRUG kennenlernen und eine Antwort auf die Frage definieren, was das StaRUG so besonders macht. Herzlich willkommen, Herr Hartwig!

Tobias Hartwig: Hallo, ich freue mich.

Braun: Lassen Sie uns zu Beginn mit einer kurzen Einführung starten. Was ist das StaRUG?

Hartwig: Also es ist ja so, dass das deutsche Insolvenzrecht schon seinen Ursprung genommen hat im Jahr 1900. Es gab die Konkursordnung. Es gab dann seit 1999 die Insolvenzordnung. Aber was stets gefehlt hat, war quasi eine vor-insolvenzliche Möglichkeit, ein Unternehmen neu aufzustellen. Und dann gab es im Jahr 2019 eine EU-Richtlinie über die präventive Restrukturierung und die ist dann vom Gesetzgeber in Deutschland Ende letzten Jahres umgesetzt worden mit einer Wirkung zum 1. Januar, 2021. Und diese Einführung des sogenannten StaRUG ist ein echter Paradigmenwechsel, weil es eben das vorher so nicht gab.

Braun: Sie sprechen jetzt von einem Paradigmenwechsel. Was ist denn der Grund dafür und was bringt Sie so zu dieser Aussage?

Hartwig: Also die Kernbotschaft, die sich hier an Unternehmer richtet, ist, dass Sie Ihr Unternehmen sanieren können, bevor die Insolvenz eintritt. Wir haben natürlich schon in der Vergangenheit über das Insolvenzrecht, über Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren eine höhere Akzeptanz gehabt in diesem Segment. Das hat sich also verbessert, wenn man mal zurückschaut. Etwa 75 Prozent aller nennenswerten Unternehmensinsolvenzverfahren sind in Eigenverwaltung oder als Schutzschirmverfahren durchgeführt worden. Aber gleichwohl war immer festzustellen, dass es doch trotzdem noch einen leichten negativen Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens hatte. Und das kann sich jetzt durch das StaRUG ändern.

Braun: Sie sprechen auch vom doch gefühlten Reputationsverlust bei einem bei dem Insolvenzantrag. Warum ist denn aus Ihrer Sicht das StaRUG für Schuldner und für Schuldnerunternehmen so erstrebenswert?

Hartwig: Also zunächst einmal würde ich lieber den Begriff Unternehmen verwenden, weil Schuldner immer so ein bisschen auch ein negativer Begriff ist. Also es ist so, dass wir tatsächlich Möglichkeiten haben, in diesem StaRUG Verfahren als Unternehmer das Unternehmen selbst zu steuern, immer noch und eben auch die Restrukturierung in eigener Hand zu initiieren. Wir haben nicht zwangsläufig eine Beteiligung des Gerichtes, sondern das ist eine Option, die das Unternehmen wählen kann. Ganz, ganz wichtiger Punkt ist wir haben keine Publizität, da eben das StaRUG Verfahren, das Restrukturierungsverfahren nicht veröffentlichungspflichtig ist. Und dann ist es eben so, dass wenn das Gericht eingebunden wird, das Gericht ein Moratorium anordnen kann. Das hat ein Zeitraum von drei bis acht Monaten.

Hartwig: Und in diesem Zeitraum hat das Unternehmen eine echte Atempause und kann innerhalb dieser Phase einen Restrukturierungsplan aufstellen. Und in diesem Restrukturierungsplan ist es vorgesehen, dass eben Gläubiger oder auch Gläubigergruppen, die z.B. zuvor vielleicht schon die Restrukturierung behindert haben oder nicht mittragen wollten. Die können in einem solchen Restrukturierungsplan tatsächlich überstimmt werden. Und ausreichend dafür ist eine 75 % Zustimmung innerhalb einer solchen Gruppe. Und ein ganz wichtiger Unterschied, der insbesondere sich an die Geschäftsführer richtet, ist, dass eben in diesen StaRUG Verfahren keine besonderen Pflichten vorverlagert werden, sondern dem Grunde nach ist es eben so, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft und den Gesellschaftern verpflichtet ist. Das bleibt auch so. Und zwar so lange, bis eben tatsächlich Zahlungsunfähigkeit eintritt. Das heißt, wir eine Zahlungsunfähigkeit haben, eine Liquidität oder Überschuldung und dann ein tatsächlicher Insolvenzantrag gestellt werden müsste. Aber anders als z.B. im reinen Insolvenzverfahren sind Managern und Unternehmensleitern in einem solchen StaRUG Verfahren Zahlungen nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen sich eben nicht so verhalten, als wären sie bereits insolvenzantragspflichtig. Das ist hier der Unterschied.

Braun: Das klingt ja jetzt gerade für die Geschäftsführung bzw. für die Unternehmen sehr attraktiv. Wenn man so ein bisschen sagen kann, das ist ein Wechsel vom gläubigerzentrierten, hin zum eher schuldnerzentrierten oder zum unternehmenszentrierten Verfahren, wird das denn Ihrer Meinung nach auch Auswirkungen haben auf die Sanierungskultur? Also dass man doch dann früher mit Restrukturierungen beginnt?

Hartwig: Also das ist meine große Hoffnung. Also ich habe schon in der Vergangenheit stets propagiert, dass es in Deutschland eine neue Kultur des Scheiterns braucht. Jeder Unternehmer kann mal Fehler machen. Jeder Unternehmer darf eine zweite Chance haben, eine dritte Chance haben. Da sind wir noch von anderen Ländern, insbesondere den USA, weit entfernt. Aber es geht eben darum, dass dieses Verfahren dazu führt, dass den Unternehmern verdeutlicht wird, dass es viele Chancen gibt. Denn wenn der Unternehmer nämlich jetzt von sich aus aktiv wird, dann gibt es kein Insolvenzverfahren. Und daher gehe ich davon aus, dass erstens tatsächlich ein Wandel in der Sanierungskultur stattfindet und dass der Unternehmer, wenn er die Insolvenz vermeiden will, rechtzeitig agiert und sich möglicherweise über ein StaRUG-Verfahren neu aufstellt.

Braun: Man kann also zusammenfassend durchaus sagen, dass StaRUG bietet den Unternehmen große Chancen, aber die Unternehmer oder bzw. die handelnden Personen müssen sie auch ergreifen. Also ich denke, wir haben jetzt einen guten Eindruck bekommen, was das StaRUG ausmacht, was es zu einem echten Gamechanger bei Restrukturierungen in Deutschland machen kann. Und man sieht auch als Unternehmer, was mit dem StaRUG möglich ist und was nicht. Und man sollte sich wahrscheinlich im Zweifelsfall einfach Sachverstand an die Seite holen, um dann eben genau zu wissen, was man zu machen hat. Herr Hartwig, vielen Dank für dieses tolle Gespräch und ich würde mich freuen, wenn wir bald wieder die Möglichkeit dazu hätten.

Hartwig: Ich bedanke mich ebenfalls. Vielen Dank, dass ich dabei sein durfte und allen einen schönen Tag.

Outro: Das war unser Podcast Listen, Restructure, Restructum. Wenn er Ihnen gefallen hat, abonnieren Sie uns doch beim Podcast Ihres Vertrauens. Dann erhalten Sie alle neuen Folgen direkt auf Ihr Handy. Gerne können Sie uns natürlich auch eine positive Bewertung hinterlassen, wenn Sie das möchten. Wenn wir noch etwas verbessern können, wenn Sie an einem bestimmten Thema besonders interessiert sind oder wenn Sie uns Ihre Meinung zu den Inhalten unserer Sendungen mitteilen möchten, dann freuen wir uns über Ihre Mail an podcast@restructum.de


Listen Restructure Restructum

In diesem Podcast beschäftigen wir uns mit Change Management und dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Es geht um die Anwendung, Erfahrungen und Lehren, die man daraus ziehen kann, und um Führung in der Krise. Denn in jeder Krise liegt auch eine große Chance, mit neuem Schwung in die Zukunft zu starten.