Die Restrukturierung gemäß StaRUG ermöglicht es Unternehmen in finanzieller Not, sich neu auszurichten. Selbst, wenn noch kein Notfall ansteht, können Sie dank StaRUG eine neue strategische Ausrichtung wählen. So sichern Sie sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft Ihres Unternehmens ab.
Entsprechend hat die Restrukturierung grundlegende Bedeutung. Sie kann die Leistung Ihres Unternehmens zurückgewinnen, verbessern und auch langfristig sowie nachhaltig Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Doch wie funktioniert ein Restrukturierungsprojekt? Die folgenden 10 Dinge sollten Sie wissen.
#1 Was versteht man unter einem Restrukturierungsprojekt?
Zunächst einmal gilt es, zu verstehen, was mit einem Restrukturierungsprojekt gemeint ist. Hier handelt es sich um den Prozess der Unternehmensrettung, wenn eine Firma in einer Unternehmenskrise steckt (z. B. Wegfall strategischer Geschäftsfelder), die eine ernsthafte Bedrohung für den Unternehmensbestand darstellt. Bei der Restrukturierung handelt es sich meist um eine Sanierungsmaßnahme, die sich mit den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Strukturen, aber auch mit den Marktbedingungen des Unternehmens befasst. Mithilfe der Restrukturierung ist es in vielen Fällen möglich, das Überleben eines Unternehmens nachhaltig zu garantieren, anstatt irgendwann ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Das liegt daran, dass das neue StaRUG aus dem Januar 2021 die Restrukturierung auch dann ermöglicht, wenn nicht alle Gläubiger Ihrem Restrukturierungsplan zustimmen.
Vor allem dann, wenn ein Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken steht, ist ein Restrukturierungsprojekt das richtige Vorgehen. Aber auch dann, wenn Sie künftige Risiken erkennen oder wirksame Gegenmaßnahmen einleiten möchten, hilft die Neuausrichtung. In all diesen Situationen sind kleinere Anpassungen in der Regel nicht mehr ausreichend. Stattdessen benötigt das Unternehmen oft radikale Änderungen, um zu überleben.
Ein erfolgreiches Restrukturierungsprojekt verbessert das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Unternehmens, stellt finanzielle Liquidität dar, hilft bei der Rückzahlung von Schulden und baut eine langfristige, zukunftsorientierte Unternehmensstrategie auf.
#2 Erkennen, ob eine Restrukturierung notwendig ist
Eine häufige Frage lautet: Wann ist die Restrukturierung eigentlich nötig? Kurz gesagt ist ein Restrukturierungsprojekt immer dann notwendig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt oder darüber hinaus in seiner Existenz bedroht ist. In diese Fällen stellt die Restrukturierung oftmals die letzte Rettung dar, um mittelfristig eine Insolvenz zu vermeiden.
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmen zu einer Krise geführt. Aber auch technologische Neuerungen, neue Marktbeschränkungen, starke Wettbewerber, eine sinkende Kaufkraft, steigende Produktions- und Produktkosten sowie steigende Zinsen können eine Krise herbeiführen. Sobald die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens in Gefahr ist, sollten Sie im Rahmen des Krisenmanagements die Restrukturierung angehen.
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#3 Welche Änderungen bringt das StaRUG mit sich?
Das Gesetz namens StaRUG enthält den “Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen”. Zum ersten Mal gibt es mit diesem Gesetz die Möglichkeit, als Unternehmen in der Krise auf bestimmte Instrumente zurückzugreifen. Anders als früher führt eine Krise so nicht mehr zwangsläufig zur Insolvenz mit einem formalen Verfahren. Stattdessen ist häufig eine Restrukturierung möglich.
Das Herz des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Dieser stellt dar, welche Gründe es für die Krise gibt, welche Maßnahmen anstehen und wie die Sanierung vonstatten geht. Grundsätzlich kann dieser Plan ohne gerichtliche Beteiligung erstellt und in Kraft gesetzt werden. Dabei ist eine Mehrheit der Gläubiger ausreichend – ein einstimmiges Abstimmungsergebnis ist nicht nötig.
Eine weitere Neuerung ist die Tatsache, dass das StaRUG ein ganzes Instrumentarium an verschiedenen “Werkzeugen” anbietet. Die im Gesetz geschilderten Sanierungsmaßnahmen helfen bei der Aufstellung und Umsetzung des Restrukturierungsplans. So gelingt die finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Besonders wichtig ist dabei das Instrument der Krisenfrüherkennung. Diese ist mit dem StaRUG sogar zu einer Pflicht geworden.
#4 Welchen Unternehmen steht eine Sanierung nach dem StaRUG offen?
In Deutschland dürfen Unternehmen aus allen Branchen die Instrumente aus dem StaRUG anwenden. Nur Banken und Versicherungen sind von dem Gesetz ausgenommen. Selbst natürliche Personen, die etwa als Freiberufler tätig sind, haben das Recht, ihr Unternehmen zu sanieren und so die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Die folgenden Voraussetzungen gelten für die Umsetzung eines Restrukturierungsprojektes:
- Das Unternehmen ist noch nicht akut zahlungsunfähig oder überschuldet.
- Die Zahlungsunfähigkeit droht in den nächsten 24 Monaten.
- Eine Verlängerung der Kreditverträge oder eine Refinanzierung ist nachweisbar nicht zu erwarten.
- Es wurden noch keine geeigneten Sanierungsschritte eingeleitet.
#5 Welche Haftungsrisiken bestehen für die Unternehmensführung bei einem Restrukturierungsprojekt?
Ein Restrukturierungsprojekt ist eine große Herausforderung für die Geschäftsleitung. Insbesondere die Entwicklung des Restrukturierungsplans mit Sanierungskonzept sowie die Verhandlung mit Gläubigern und anderen Stakeholdern bringen große Verantwortlichkeiten mit sich. Zugleich müssen Geschäftsführer oft haften und sind von gewissen Pflichten gebunden. Etwa müssen sie die Interessen der Gläubigergesamtheit wahren.
Das StaRUG dient unter anderem dazu, die Haftungsrisiken bei erfolgreichen Restrukturierungsprojekten zu reduzieren. Dazu gehört etwa, dass keine Insolvenzantragspflicht besteht. Stattdessen müssen Geschäftsführer den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gegenüber dem zuständigen Restrukturierungsgericht anzeigen.
Daraufhin entscheidet das Gericht, ob das StaRUG dem Gläubigerinteresse entspricht oder ob stattdessen ein Insolvenzverfahren nötig ist. Somit wird der Geschäftsführung hier ein Haftungsrisiko abgenommen. Darüber hinaus kann das Gericht anordnen, im Rahmen des Restrukturierungsprojektes Zahlungen für die Betriebsfortführung zu privilegieren.
#6 Wie ist es um die Publizität des Restrukturierungsverfahrens bestellt?
Früher war die Restrukturierung mit einem Stigma behaftet, da sie oftmals trotzdem in der Insolvenz endete. Dies ist seit der Einführung des StaRUG anders. Das Stigma ist nun aufgehoben. Außerdem ist es aufgrund der fehlenden Anzeigepflicht nicht nötig, Informationen rund um das Restrukturierungsprojekt zu veröffentlichen. Eventuelle Verfahren am Restrukturierungsgericht werden nicht öffentlich angezeigt.
Jedoch müssen Unternehmen bestimmte Restrukturierungsvorhaben beim zuständigen Gericht publizieren. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine gerichtliche Vorprüfung des Plans nötig ist. Auch die Bestätigung des Restrukturierungsprojektplans durch das Gericht wird offiziell kommuniziert. Dabei beschränkt sich die Publizität aber nur an die Stakeholder, die am Verfahren beteiligt sind, also die Gläubiger.
#7 Wie läuft das StaRUG-Verfahren ab?
Das StaRUG-Verfahren sieht vor, dass das Unternehmen in Not die Restrukturierung in Eigenregie umsetzt. Dabei ist es natürlich möglich, sich von Restrukturierungsexperten unterstützen zu lassen. Die Geschäftsführung initiiert und leitet den Prozess. Manchmal werden diese Aufgaben auch an einen externen Experten, den Chief Restructuring Officer (CRO), übergeben.
Das leitende Dokument für jedes Restrukturierungsprojekt ist der Restrukturierungsplan. Dieser stellt dar, wie das Sanierungsziel erreicht wird und welche Maßnahmen dafür zum Einsatz kommen. Hierfür steht das Instrumentarium aus dem StaRUG zur Auswahl. Beispielsweise kann vom Gericht ein Vollstreckungs- und Verwertungsstopp gegen bestimmte oder gegen alle Gläubiger wirkt werden. Auch ein gerichtliches Planabstimmungsverfahren, die Vorprüfung von Fragen sowie Schuldenschnitte sind wichtige Restrukturierungsmaßnahmen.
Der maßgeschneiderte Restrukturierungsplan wird dann von den betroffenen Gläubigern und Anteilsinhabern vorgelegt, die darüber abstimmen. Bei Bedarf kann das Gericht den Abstimmungsprozess begleiten. Sobald der Plan angenommen wurde, kann die Umsetzung beginnen.
#8 Müssen sämtliche Gläubiger vom Sanierungskonzept überzeugt werden?
Nein, beim StaRUG müssen nicht alle Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen. Allerdings ist es wichtig, dass alle betroffenen Stakeholder über das Restrukturierungsprojekt abstimmen. Um eine gerichtliche Bestätigung des Sanierungskonzeptes zu erreichen, ist eine Zustimmung von mindestens 75% der Gläubiger nötig. Selbst Gläubiger, die gegen den Plan gestimmt haben, sind bei dieser Mehrheit an den Plan gebunden.
Falls die nötige Mehrheit nicht erreicht wird, kann das Restrukturierungsgericht dennoch festsetzen, dass die StaRUG-Voraussetzungen erfüllt werden. Vor allem dann, wenn das vorgeschlagene Projekt den bestmöglichen Gläubigerinteressen entspricht, kann es vorkommen, dass das Gericht die Gläubiger überstimmt.
#9 Was ist ein Restrukturierungsbeauftragter und welche Aufgaben hat er?
Manchmal bestimmt das Restrukturierungsgericht einen CRO, der sicherstellen soll, dass beim Restrukturierungsprojekt alle StaRUG-Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Dieser Experte unterstützt das Gericht und wahrt die Interessen der Gläubiger.
Auf Wunsch können Unternehmen für ihre Restrukturierung freiwillig einen Restrukturierungsbeauftragten hinzuziehen. Dabei bleibt der Schuldner stets verfügungsbefugt und handelt für sein Unternehmen. Der Restrukturierungsbeauftragte hilft bei der Moderation zwischen den Stakeholdern und dient als neutrale Instanz.
Haben Sie noch Fragen und benötigen Sie weitere Informationen für Ihr Restrukturierungsprojekt?
Nehmen Sie Kontakt zum Expertenteam von Restructum auf.
#10 Was ist die Sanierungsmoderation?
Zusätzlich zum Restrukturierungsbeauftragten haben Sie auch die Möglichkeit, das Restrukturierungsprojekt von einem Sanierungsmoderator unterstützen zu lassen. Dieser ist dafür da, das Sanierungsverfahren zu leiten und zwischen dem Unternehmen, den Gläubigern und anderen Stakeholdern zu moderieren. So soll die Unternehmensinsolvenz abgewendet werden.
Die Sanierungsmoderation wurde speziell auf die Bedürfnisse von kleineren und mittelständischen Betrieben zugeschnitten. Sie zielt auf ein einfaches Sanierungsverfahren ab, das es zum Beispiel Gastronomiebetrieben, Hotels, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetrieben ermöglichen soll, ihre finanzielle Lage innerhalb von drei Monaten drastisch zu verbessern.
Häufig stellt die Sanierungsmoderation eine Vorstufe für ein Restrukturierungsprojekt dar. Denn im Rahmen der Sanierung wird deutlich, welche Instrumente aus dem StaRUG sich für die Unternehmensrettung eignen können. Unternehmen können sich hier auf die Unterstützung des Sanierungsmoderators verlassen. Das Verfahren ist nicht öffentlich und muss nicht einmal den Gläubigern gegenüber publiziert werden.