Die Restrukturierung ist ein in Deutschland neues Werkzeug, das Unternehmen in der Krise zur Verfügung steht. Aber auch, wenn Sie Ihr Unternehmen auf eventuelle künftige Krisen vorbereiten möchten, können Sie durch das StaRUG vom präventiven Restrukturierungsrahmen profitieren. Denn auf diese Weise stellen Sie sich widerstandsfähiger auf.

Eine professionell durchgeführte Restrukturierung hat das Potenzial, Unternehmen selbst während einer Krise wieder zu Aufschwung zu verhelfen. Dabei ist es wichtig, mit einem erfahrenen und multidisziplinären Team zu arbeiten. Bei Restructum verstehen wir die besonderen Bedürfnisse individueller Unternehmen. Wir können für Sie einen Restrukturierungsplan entwickeln und diesen mit allen Beteiligten abstimmen, um die Restrukturierung professionell durchzuführen.

Mit wem sollten Sie für eine erfolgreiche Restrukturierung zusammenarbeiten?

Eine erfolgreiche Restrukturierung verlangt nach einem erfahrenen und professionellen Team. Hier sehen Sie die Akteure, mit denen Sie für die Restrukturierung zusammenarbeiten sollten, in der Übersicht:

Unternehmer

Ihre eigene Rolle als Unternehmer oder Führungskraft steht im Restrukturierungsprozess im Zentrum. Denn wer kennt das Unternehmer besser als Sie? Sie sind der Entscheidungsträger. Nur wer frühzeitig die Situation seines Unternehmens erkennt und gegensteuert, kann sein Unternehmen auch durch schwierige Zeiten manövrieren.

Wichtig bei einer Restruktierung, Ihr Unternehmen sollte uneingeschränkt weiterlaufen. Sie brauchen einen kühlen Kopf. Umso wichtiger ist daher auch die Entscheidung, ob Sie für die Restrukturierung erfahrene und fachkundige Unterstützung brauchen. Wer infrage kommen könnte, sehen Sie nachfolgend:

Unternehmensberater & Rechtsanwalt

Unternehmensberater sind darauf spezialisiert, Sie umfangreich zu beraten. Ein fachkundiger und erfahrener Berater kann wichtige und für den Unternehmensfortgang entscheidende Fragen klären. Mit seiner Hilfe bleibt das Unternehmen dynamisch und kann sich stets neuen Herausforderungen stellen.

Daher kann ein externer Spezialist Sie bei der Frage, wann und ob eine Restrukturierung das geeignete Mittel ist, zur Seite stehen.

Achten Sie darauf, vertrauenswürdige und sachkundige Unternehmensberater zu wählen. Diese sollten stets den aktuellen rechtlichen Entwicklungen folgen. Denn nur so können sie die beste Vorgehensweise für Ihr Unternehmen empfehlen.

Chief Restructuring Officer (CRO)

Der CRO kommt grundsätzlich immer zum Einsatz, wenn ein Unternehmen in der „Klemme“ ist. Wird der CRO aber in einem frühen Verfahrensstadium ins Boot geholt, kann dies entscheidend für den Erfolg sein.

Der CRO ist ein Experte auf dem Gebiet der Restrukturierung, der selbst komplexe Situationen verstehen kann. Er entwickelt elegante und nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen. Er kann mit Ihnen das Restrukturierungsprojekt koordinieren und gemeinsam mit anderen Akteuren eine ganzheitliche Strategie entwickeln.

CROs sind unter anderem dafür zuständig, zwischen Gläubigern und Schuldnern zu vermitteln, um wirtschaftliche und finanzielle Konflikte zu lösen. Außerdem kümmern sich die Experten darum, das Gericht über den Fortschritt der Restrukturierung in Ihrem Unternehmen auf dem Laufenden zu halten.

Projektverantwortlicher

Zusätzlich zum CRO erhält jedes Unternehmen, das mit Restructum zusammenarbeit,  einen Projektverantwortlichen. Auch diese Person kommt aus dem Restructum-Team. Sie geht sicher, dass alle Anforderungen des Restrukturierungsprozesses erfüllt werden. Außerdem sind Projektverantwortliche für den Zeitplan und dessen Einhaltung zuständig.

Gute Projektverantwortliche behalten selbst kleinste Details im Blick. Auf diese Weise können sie garantieren, dass die Restrukturierungsstrategie pünktlich und effizient umgesetzt wird.

Chief Financial Officer (CFO)

Der CFO ist ein kaufmännischer Leiter. Entscheidend für Ihr Restrukturierungsvorhaben ist eine geordnete Buchhaltung. Nur mit verlässlichen Zahlen sind Sie in der Lage, eine für die Restrukturierung erforderliche Liquiditäts- und Ertragsplanung aufzustellen.

Ein Unternehmer, der die Krise von Anfang an miterlebt, kann schnell im Zahlendschungel sich verlieren. Vor diesem Hintergrund kann der Einsatz eines neutralen und fachkundigen Spezialisten notwendig und zielführend sein.

Restrukturierungsgläubiger/ Planbetroffene

Planbetroffene sind die Inhaber von Restrukturierungsforderungen, Absonderungsanwartschaften, Rechten aus gruppeninternen Drittsicherheiten und Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten. Der Restrukturierungsplan soll die rechtliche Stellung dieser Gläubiger ändern, weshalb sie vom Plan betroffen sind.

Maßgebend für das Restrukturierungsvorhaben ist die bestmögliche und im Interesse der Planbetroffenen in Aussicht gestellte Befriedigung.

Für den Erfolg eines Restrukturierungsvorhabens ist entscheidend, die Planbetroffenen frühzeitig einzubeziehen und eine offene Kommunikation zu pflegen.

Restrukturierungsgericht

Das Restrukturierungsvorhaben kommt dem Grunde nach ohne gerichtliche Beteiligung aus. Für die Ausarbeitung und Abstimmung über einen Restrukturierungsplan brauchen Sie grundsätzlich kein Restrukturierungsgericht.

Es gibt aber Fälle, bei denen die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht erforderlich und zielführend sein kann. Die Durchführung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens oder die Einschränkung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung können als Beispiele für das Tätigwerden des Restrukturierungsgerichts genannt werden

Um mehr darüber zu erfahren, wie das Restrukturierungsverfahren funktioniert, klicken Sie hier.

Restrukturierungsbeauftragter

Ein präventives Sanierungsverfahren kommt grundsätzlich vollständig ohne einen Restrukturierungsbeauftragten aus. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten notwendig ist.

Sollen Rechte von Gläubigern neu gestaltet werden, ist die Bestellung einer neutralen, unabhängigen und unparteiischen, gerichtlich eingeschalteten Person notwendig. Sinn und Zweck einer Bestellung eines „notwendigen Resktruktuierungsbeauftragten“ ist die Überwachung, Sicherung und die gutachterliche Funktion für das Gericht.

Er ist als „Schiedsrichter“ des Restrukturierungsvorhabens zu verstehen. Als unabhängige Instanz hat er dafür zu sorgen, dass die Interessen der Planbetroffenen und Beteiligten gewahrt bleiben. Für Ihr Restruktierungsvorhaben können Sie auf Antrag beim Restrukturierungsgericht einen (fakultativen) Restrukturierungsbeauftragten bestellen. Wann ist es sinnvoll? Immer dann, wenn Sie einen Moderator und Begleiter brauchen, der die Verhandlungen zwischen den Beteiligten fördern soll. Er kann Sie auch bei der Ausarbeitung des Restruktuierungskonzepts unterstützen

Garantieren Sie einen reibungslosen Restrukturierungsprozess dank der Zusammenarbeit mit einem Fachberater

Unsere Restructum-Restrukturierungsexperten haben jahrelange Erfahrung in der Arbeit mit Unternehmen in der Krise. Sie sind bestens darauf vorbereitet, das neue StaRUG anzuwenden, um im Rahmen der Restrukturierung das volle Potenzial Ihres Unternehmens zu entfalten.

Unsere Fachberater sind Experten in der Zusammenarbeiten. Zudem kennen wir uns mit Konfliktmanagement aus und legen Wert darauf, flexibel und agil zu arbeiten. Transparente Kommunikation und Teamarbeit sind weitere Stärken der Restructum Experten.

Durch die Arbeit mit uns erhalten Sie Zugang zu unserem multidisziplinären Team. Außerdem bringen wir ein großes Netzwerk an Fachberatern und Geldgebern mit, die die Entwicklung Ihres Unternehmens positiv beeinflussen können.