Eine Restrukturierung und die dafür notwendigen Maßnahmen sollen ein Unternehmen wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Basis stellen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen zu können, muss ein Unternehmen entsprechende finanzielle Rücklagen gebildet haben, die sogenannten Restrukturierungsrückstellungen.

Was ist eine Restrukturierungsrückstellung?

Bei Restrukturierungsrückstellungen handelt es sich um finanzielle Rücklagen von Unternehmen. Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist festgelegt, dass Restrukturierungsrückstellungen speziell für eine mögliche Restrukturierung gedacht sind. Solche Rückstellungen dürfen deshalb keine gewöhnlichen Betriebsausgaben beinhalten, sondern nur Ausgaben einschließen, die sich unmittelbar auf die (mögliche) Restrukturierung beziehen. Als Restrukturierungskosten gelten etwa direkt zurechenbare Beratungskosten, Abfindungen von Arbeitnehmern oder Kosten für die Beendigung von Verträgen (zum Beispiel Mieten, Pachten oder Leasingverträge).

Die zu bildende Rücklage ähnelt letztlich einem Sozialplan, da eine Restrukturierungsrückstellung nur dann gebildet werden darf, wenn das Unternehmen die geplante Restrukturierung und damit einen Restrukturierungsplan offiziell beschlossen und angekündigt hat. Nur in diesem Fall dürfen die Mittel aus der Restrukturierungsrückstellung dafür genutzt werden, geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Wann wird die Restrukturierungsrückstellung verbucht?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Restrukturierungsrückstellung um fiktive Verbindlichkeiten, deren Höhe und Bestehen ungewiss ist – im Fall einer Restrukturierungsrückstellung lässt sich zum Beispiel vor oder zu Beginn der Restrukturierung noch nicht abschließend absehen, ob die Maßnahmen ausreichend sind oder verlängert oder verstärkt werden müssen. Jedoch sollte es sehr wahrscheinlich sein, dass die erwarteten Ursachen für eine Restrukturierung eintreten werden. Entsprechend werden die Ausgaben als Restrukturierungsrückstellung in der Buchungsperiode verbucht, in der sie verursacht werden. Die tatsächliche Bezahlung – etwa für die Restrukturierungsmaßnahmen – erfolgt jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Welche Akteure sind an einer Restrukturierung beteiligt? Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog

Wann ist eine Restrukturierungsrückstellung notwendig?

Ein gut funktionierendes Frühwarnsystem hilft Ihnen dabei, rechtzeitig zu erkennen, wann Restrukturierungsmaßnahmen nötig sind. Entsprechend können Sie auch die Restrukturierungsrückstellung mit ausreichend Zeit planen. Wichtig ist, dass sie die externen und internen Ursachen kennen und im Blick haben, die eine Restrukturierung und die dafür notwendigen Restrukturierungsrückstellungen notwendig machen.

#1 Externe Ursachen auf dem Markt

Häufig sind es Marktursachen, die eine Restrukturierung nötig machen. Dies können beispielsweise Umweltveränderungen sein, die zu knappen Rohstoffen führen. Aber auch das Verhalten der Kunden ändert sich. Trends wie ein stark gestiegenes Umweltbewusstsein oder der Wandel von Ernährungsverhalten beeinflussen viele Branchen.

Darüber hinaus sollten Sie den technologischen Wandel in ihren Märkten im Blick behalten. Dadurch werden manche vorhandenen Technologien obsolet. Idealerweise passen Sie sich rechtzeitig an, aber manchmal ist auch eine grundlegende Restrukturierung nötig.

#2 Interne Ursachen im Unternehmen

Unternehmensinterne Faktoren stellen die Mehrzahl der Ursachen dar, die ein Unternehmen in die Krise führen können. Wenn Sie diese Ursachen rechtzeitig vorhersehen, ist eine Restrukturierungsrückstellung eine wichtige Ressource, um die Schieflage zu beheben.

Planungsursachen

Vielen Unternehmen wird eine missglückte Planung zum Verhängnis. Von Scheinbudgets über falsche Planungskoordinaten bis hin zu einem mangelhaften Zielsetzungssystem gibt es viele Faktoren, die das Unternehmen in Gefahr bringen können.

Auch ein Fokus auf den Umsatz ohne entsprechende Absatzplanung, ein falsch kalkulierter Lagerbestand und eine fehlende Liquiditätsplanung sind mögliche Planungsfehler. Hinzu kommt, dass Planung ohne Kontrolle schnell zum Scheitern selbst guter Pläne führen kann.

Mangelhafte Kontrolle

Es sollte großer Wert auf ein gutes Controlling gelegt werden. Dazu gehören Soll-Ist-Vergleiche, gut kontrollierte Regelkreise, eine Übersicht der Overhead-Kosten und eine effiziente, aber zugleich umfassende Kontrolle.

Oft wird auch die Bedeutung der Qualitätskontrolle und -sicherung unterschätzt. Denken Sie daran, dass zum Beispiel zurückgehende oder fehlende Kundenzufriedenheit zu einer Unternehmenskrise führen kann. Umso wichtiger ist es, die Qualität und die Abläufe im Blick zu behalten und bei Bedarf gezielte Veränderungsmaßnahmen umzusetzen, die etwa gegen Behäbigkeit in der Produktion oder Lethargie im Vertrieb Wirkung zeigen.

Überforderte oder lethargische Mitarbeiter

Ihr Mitarbeiter und Ihr Führungsteam tragen den Unternehmenserfolg wesentlich mit. Daher sollten Sie stets im Blick behalten, ob zum Beispiel unqualifizierte, lethargische oder überforderte Mitarbeiter zu Schwierigkeiten führen können. Dies ist oft nicht die Schuld der Mitarbeiter, sondern der Führungskräfte, die ihr Team nicht korrekt anleiten.

Sehen Sie davon ab, Mitarbeiter aus emotionalen Gründen “mitzuziehen” und zu überfordern. Stattdessen sollten Sie in Weiterbildungen investieren und das Team ausreichend fordern und fördern. Wichtig ist zudem, dass Sie im Fall der Fälle Kündigungen nicht scheuen.

Fehler in der Führung und Kommunikation

Zu guter Letzt sind es seitens der Führungskräfte häufig ein falscher Umgang mit Mitarbeitern und Partnern sowie mangelnde Kommunikation, die das Unternehmen in Gefahr bringen.

Wenig motivierte, lethargische Chefs beeinflussen schnell die ganze Belegschaft auf negative Art, was sich sowohl intern als auch extern auswirkt. Als Geschäftsführer sollten Sie sich als Vorbild sehen und nicht als “Über-Boss”. Gehen Sie daher stets mit gutem Beispiel voran.

Pflicht zur Bildung von Restrukturierungsrückstellungen?

Restrukturierungsvorhaben begründen nicht per se eine unmittelbare Pflicht zur Bildung von Restrukturierungsrückstellungen. Eine faktische Verpflichtung zum Bilden von Restrukturierungsrückstellungen besteht jedoch, wenn Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllt:

  • zum Bilanzstichtag liegt ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vor und
  • die Umsetzung des Restrukturierungsplans wurde begonnen oder zumindest durch die offizielle Ankündigung der wesentlichen Bestandteile des Plans gegenüber den Betroffenen angezeigt. Das Unternehmen muss mithin bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt haben, dass die Restrukturierungsmaßnahme durchgeführt wird.

Die Restrukturierungsrückstellung dient dazu, anfallende Restrukturierungskosten zu decken, wie zum Beispiel die Kosten für das Schließen von Teilbereichen des Geschäftsbetriebes oder ganzer Standorte, Kosten für Personalabbau oder für eine strukturelle Umorganisation des Unternehmens.

Für Leistungen aufgrund eines Sozialplans sind Restrukturierungsrückstellungen zu bilden, wenn das Unternehmen den Betriebsrat vor dem Bilanzstichtag über die geplante Betriebsänderung unterrichtet hat oder die Unterrichtung des Betriebsrats zwischen Bilanzstichtag und Auf- oder Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt ist und vor dem Bilanzstichtag ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

Praxisfall: Ein börsennotiertes Unternehmen führt eine Restrukturierung seines Logistikbereichs durch, bei der es zur Entlassung von rund 150 Arbeitnehmern kommt. Die Höhe der Abfindungsbeträge richtet sich nach dem mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan. Die Unterrichtung des Betriebsrates erfolgte vor dem Bilanzstichtag. Darauf basierend bildete das Unternehmen eine Rückstellung für die offenen Abfindungszahlungen.

Restrukturierungsrückstellungen und COVID-19 – Beratung zahlt sich aus

Auch die aktuelle Covid-19-Pandemie hat massive Auswirkungen auf viele Unternehmen. Einige Unternehmen werden dauerhaft ihre Geschäftstätigkeit an das sich dramatisch ändernde Marktumfeld anpassen müssen. Dies kann von der Neuausrichtung des Produktportfolios bis hin zur kompletten Einstellung von Geschäftsbereichen oder ganzen Standorten führen.

Erfahrene Restrukturierungsberater helfen Ihnen bei der Neuorientierung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens.

Kontaktieren Sie uns